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Werste - Wulferdingsen.
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Sehr geehrte Eltern des GSV Werste-Wulferdingsen,
wie uns das Ministerium gestern mitteilte, ist ab dem 19.4.2021 der Schulbetrieb im Wechselunterricht durchzuführen. Daher werden ab Montag die Kinder der roten Gruppe im Präsenzunterricht und die der blauen Gruppe im Distanzunterricht sein. Der Schulbetrieb läuft also so, wie vor den Osterferien. Wichtig ist es, dass es ab sofort eine Testpflicht für alle Schüler*innen gibt. Unserer Testtage sind montags und donnerstags vorgesehen. Bitte lesen Sie die vom Ministerium aufgelisteten Anweisungen (in Auszügen angehängt) sorgfältig durch. Anmeldungen zur Notbetreuung erfolgen wieder über das Sekretariat (a.oelerich@badoeynhausen.de).
Insbesondere möchten wir auf den Punkt 7 verweisen. Nicht getestete Schüler*innen werden vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) ausgeschlossen. Was bei einem positiven Testergebnis geschieht, entnehmen Sie bitte Punkt 9. Natürlich wird das Personal sensibel mit Ihren Kindern umgehen und Sie umgehend kontaktieren. Ihr Kind wird in diesem Fall von unserem Personal begleitet.
Unsere ersten Erfahrungen mit Testungen in der Notbetreuung sind gut. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Kinder auf die Testung vorbereiten, um evtl. Ängste abzubauen. Die Kolleginnen werden dies natürlich vor Ort auch tun. Das Kollegium des GSV Werste-Wulferdingsen wird in der ersten Stunde die Testung durchführen und Ihre Kinder begleiten.
Wie auch das Ministerium hoffen wir, durch diese Maßnahmen das Infektionsgeschehen einzudämmen und möglichst bald zu einem geregelten Schulbetrieb zu gelangen.
Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Gerlich
Anhang - Auszüge aus der Schulmail des MSB vom 14.4.2021: Schulbetrieb im Wechselunterricht ab Montag, 19. April 2021 Coronaselbsttests an Schulen - Testpflicht
Aufgrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens und mit Blick auf die unklare Datenlage zum Infektionsgeschehen als unmittelbare Folge der Ostertage hatte die Landesregierung Mitte der vergangenen Woche die Entscheidung getroffen, nach den Osterferien den Schulbetrieb zunächst ganz überwiegend im Distanzunterricht zu führen. Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf.
Diese für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Regelungen zum Schulbetrieb orientieren sich an der in der parlamentarischen Beratung befindlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird. Ausgenommen werden können Abschlussklassen, falls die einzelnen Länder dieses regeln. Auch eine Notbetreuung ist in jedem Fall zulässig. Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass die Dynamik des Infektionsgeschehens uns weiter zur Vorsicht zwingt. Wir kehren daher zum Wechselunterricht, wie ihn die Schulen vor den Osterferien konzipiert und praktiziert haben, zurück. Für die Fortsetzung der pädagogischen Betreuung gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 14. Februar 2021.
Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sieht vor, dass auch jenseits einer Inzidenz von 100 bis hin zu einer 200’er Inzidenz ein uneingeschränkter Schulbetrieb zulässig sein soll, allerdings flankiert durch eine Testpflicht an den Schulen. Eine solche Testpflicht gilt in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem 12. April 2021 an allen Schulen.
Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen
Wie oben erwähnt gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf .
Ergänzend zu meinen Hinweisen für die Durchführung von Selbsttests möchte ich Ihnen mit Blick auf die Testpflicht mit dieser SchulMail zusätzliche Informationen geben.
An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.
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